Bürgerregierung: Eine Alternative zur Politik der „Brandmauer“
Ein Reformvorschlag für Mecklenburg-Vorpommern
1. Die politische Notwendigkeit einer Bürgerregierung
Eine parlamentarische Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Stimme politische Veränderungen bewirken kann und dass gewählte Regierungen in der Lage sind, die wichtigen Probleme des Landes zu lösen.
Der Begriff Brandmauer beschreibt die politische Entscheidung von Parteien, eine Zusammenarbeit mit bestimmten politischen Kräften grundsätzlich auszuschließen. Kritiker sehen darin die Gefahr politischer Blockaden. Eine Bürgerregierung könnte einen Weg eröffnen, parlamentarische Handlungsfähigkeit zu sichern, ohne bestehende politische Unterschiede aufzuheben. Wenn sich dadurch Regierungsbildungen erschweren oder politische Entscheidungen verzögern, kann dies das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Politik beeinträchtigen.
Dabei stehen die Herausforderungen klar vor Augen: wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau, bezahlbare Energie, leistungsfähige Infrastruktur, Bildung, innere Sicherheit und die Zukunft des ländlichen Raumes. Der Krieg in der Ukraine zeigt zugleich, wie wichtig diplomatische und politische Lösungen internationaler Konflikte für Frieden und Stabilität sind. Viele Bürger fragen sich, warum bei diesen zentralen Herausforderungen oft nur langsam Fortschritte erzielt werden.
Die Folge ist eine zunehmende Politikverdrossenheit. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen nimmt ab. Immer häufiger entsteht der Eindruck, dass politische Debatten von parteipolitischen Konflikten geprägt werden, während die Lösung konkreter Probleme in den Hintergrund tritt.
Die Antwort kann nicht in einer Schwächung der Demokratie liegen. Sie muss vielmehr in ihrer Erneuerung bestehen. Ziel muss es sein, politische Entscheidungsprozesse transparenter, sachorientierter und bürgernäher zu gestalten, ohne die Grundlagen der parlamentarischen Demokratie infrage zu stellen.
Der Begriff Bürgerregierung bedeutet nicht, dass andere Regierungen nicht demokratisch legitimiert wären. Er beschreibt vielmehr das Ziel, Regierungsentscheidungen stärker an Gemeinwohl, Transparenz, parlamentarischer Mitwirkung und fachlicher Kompetenz auszurichten als an parteipolitischen Absprachen.
Die politischen Kräfteverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern könnten sich künftig deutlich verändern. Dadurch könnte Raum für neue Modelle der Zusammenarbeit entstehen, die über klassische Koalitionen hinausgehen. Eine Bürgerregierung wäre ein möglicher Ansatz, politische Handlungsfähigkeit und parlamentarische Kontrolle miteinander zu verbinden.
Sie soll weder Parteien abschaffen noch das Parlament ersetzen. Sie verfolgt vielmehr das Ziel, innerhalb der bestehenden demokratischen Ordnung neue Formen der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Nicht parteipolitische Blockbildung, sondern die gemeinsame Verantwortung für das Land soll im Mittelpunkt stehen. Entscheidungen sollen stärker an Fachkompetenz, Transparenz und praktischen Lösungen orientiert werden.
Sollte keine stabile Regierungsmehrheit zustande kommen, könnte eine Bürgerregierung als alternative Form der Regierungsbildung geprüft werden.
2. Was unterscheidet die Bürgerregierung von einer Minderheitsregierung?
Die Bürgerregierung geht über das Modell einer klassischen Minderheitsregierung hinaus. Eine Minderheitsregierung beschreibt lediglich die fehlende parlamentarische Mehrheit einer Regierung. Eine Bürgerregierung verfolgt darüber hinaus den Anspruch, die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung neu zu gestalten.
Die Bürgerregierung beruht auf fünf Grundprinzipien:
- parlamentarische Legitimation,
- Verantwortung statt Parteitaktik,
- fachliche Kompetenz,
- Transparenz und Rechenschaft,
- Bürgernähe und Beteiligung.
Sie beruht auf einer möglichst breiten demokratischen Legitimation des Ministerpräsidenten, einer fachorientierten Auswahl der Regierungsmitglieder, dem Verzicht auf starre Koalitionsverträge und einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle. Während sich eine klassische Minderheitsregierung häufig als Regierung einer einzelnen Partei versteht, versteht sich die Bürgerregierung als Regierung des gesamten Landes. Ihr Ziel ist nicht die Schwächung politischer Parteien, sondern die Stärkung von Parlament, Sachorientierung und demokratischer Verantwortung.
3. Das Parlament steht im Mittelpunkt
Eine Bürgerregierung kann nur funktionieren, wenn gleichzeitig die Rolle des Parlaments gestärkt wird.
Der Landtag bleibt das entscheidende Organ für:
- die Wahl des Ministerpräsidenten,
- die Gesetzgebung,
- die Kontrolle der Regierung,
- die Verabschiedung des Haushaltes,
- die Kontrolle öffentlicher Ausgaben.
Jede politische Entscheidung benötigt weiterhin eine demokratische Mehrheit im Parlament. Die Verantwortung für die Entwicklung des Landes liegt deshalb nicht allein bei der Regierung, sondern bei allen Abgeordneten des Landtags.
Zugleich soll das freie Mandat der Abgeordneten gestärkt werden. Abgeordnete sind ihrem Gewissen und den Bürgern verpflichtet. Sachorientierte Entscheidungen sollen stärkeres Gewicht erhalten als parteipolitische Zwänge.
4. Der Ministerpräsident als Vertreter des ganzen Landes
An der Spitze einer Bürgerregierung steht ein Ministerpräsident, der das Vertrauen einer parlamentarischen Mehrheit genießt. Nach der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns wird der Ministerpräsident durch den Landtag gewählt. Seine Legitimation beruht auf der Zustimmung der gewählten Volksvertreter.
Er sollte sich nicht ausschließlich als Vertreter einer Partei oder Koalition verstehen, sondern als Vertreter des gesamten Landes. Seine Aufgabe besteht darin, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen und gemeinsame Lösungen zu ermöglichen.
Ziel ist ein Regierungschef, der das Wohl des Landes in den Mittelpunkt stellt und parteipolitische Interessen dahinter zurücktreten lässt.
Die Bürgerregierung verbindet die Flexibilität wechselnder Mehrheiten mit einer verlässlichen Zusammenarbeit in den grundlegenden Fragen der Regierungsfähigkeit. Dadurch soll sowohl politische Stabilität als auch parlamentarische Offenheit gewährleistet werden.
5. Die Wahl des Ministerpräsidenten
- Die Wahl des Ministerpräsidenten bleibt eine zentrale Aufgabe des Landtags.
Für Mecklenburg-Vorpommern würde die Wahl des Ministerpräsidenten nach den Regelungen der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags erfolgen. Vereinfacht dargestellt:
- Der neue Landtag tritt zusammen.
- Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten werden vorgeschlagen.
- Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten in geheimer Abstimmung.
Finden sich für Kandidaten der Fraktionen keine Mehrheiten, könnte auch eine parteilose oder überparteilich anerkannte Persönlichkeit vorgeschlagen werden.
Die Suche nach einem überparteilichen Kandidaten könnte durch Gespräche der Fraktionen erfolgen. Voraussetzung wäre, dass die betreffende Person über fachliche Erfahrung, persönliche Integrität und die Fähigkeit verfügt, Vertrauen über politische Grenzen hinweg zu gewinnen.
Denkbar wäre die Kandidatur einer parteilosen oder allgemein als überparteilich anerkannten Persönlichkeit. Dann müssten genügend Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen zustimmen oder sich enthalten, damit dieser Kandidat gewählt wird.
Eine Bürgerregierung verändert dieses Verfahren nicht. Sie erweitert jedoch den Blick auf die Auswahl des Kandidaten. Neben parteipolitischen Erwägungen sollen persönliche Eignung, Führungskompetenz, fachliche Erfahrung und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit stärker berücksichtigt werden.
Für eine mögliche Bürgerregierung hätte dies eine wichtige Folge:
- Der Landtag müsste nur den Ministerpräsidenten wählen.
- Der Ministerpräsident könnte anschließend ein Kabinett aus Parteilosen, Fachleuten oder Vertretern verschiedener politischer Richtungen zusammenstellen.
- Entscheidend ist danach, ob diese Regierung für Haushalte und Gesetze genügend Unterstützung im Landtag findet.
Vor der Wahl könnte sich der Kandidat in öffentlichen Anhörungen den Fragen von Parlament und Bürgern stellen. Dadurch würde der Wahlprozess transparenter und nachvollziehbarer.
6. Kompetenz vor Parteipolitik
Fachliche Kompetenz darf nicht durch politische Beliebigkeit ersetzt werden. Deshalb müssen Auswahl und Beurteilung von Regierungsmitgliedern transparent und nachvollziehbar erfolgen.
Die Verantwortung für die Berufung der Minister liegt weiterhin beim Ministerpräsidenten. Er trägt gegenüber Parlament und Öffentlichkeit die politische Verantwortung für seine Personalentscheidungen.
Als Maßstäbe für die fachliche Eignung können insbesondere berufliche Erfahrungen, Führungsverantwortung, Fachkenntnisse, bisherige Leistungen sowie persönliche Integrität herangezogen werden. Dabei geht es nicht um formale Abschlüsse allein, sondern um die nachweisbare Fähigkeit, ein Ressort erfolgreich zu führen.
Vor der Ernennung sollten die vorgesehenen Regierungsmitglieder ihre fachlichen Schwerpunkte und politischen Ziele öffentlich vorstellen und sich den Fragen von Parlament, Medien und Bürgern stellen. Dadurch wird die Auswahl nachvollziehbarer und transparenter.
Die fachliche Auswahl von Regierungsmitgliedern ersetzt nicht die demokratische Legitimation. Die politische Verantwortung verbleibt beim Ministerpräsidenten und beim Parlament. Fachkompetenz ergänzt die demokratische Kontrolle, sie ersetzt sie nicht.
7. Die Berufung der Regierungsmitglieder
Die Ernennung der Minister bleibt Aufgabe des Ministerpräsidenten.
Nach Artikel 43 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt:
„Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister. Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner Vertretung und zeigt seine Entscheidungen unverzüglich dem Landtag an.“
Das bedeutet konkret:
- Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten.
- Der gewählte Ministerpräsident entscheidet selbst, wen er zu Ministern ernennt.
- Der Landtag erhält lediglich eine Mitteilung darüber.
Eine gesonderte Bestätigung oder Wahl der Minister durch das Parlament ist nicht erforderlich.
Gleichzeitig sollte die Auswahl der Regierungsmitglieder nachvollziehbar sein. Fachliche Qualifikationen, berufliche Erfahrungen und politische Zielsetzungen sollten öffentlich dargestellt werden.
Die Bürger müssen erkennen können, warum eine bestimmte Person für ein Ministeramt vorgeschlagen wird und welche Ziele sie verfolgt.
8. Verantwortung der Regierungsmitglieder
Mit größerer fachlicher Eigenständigkeit wächst auch die persönliche Verantwortung.
Jeder Minister trägt Verantwortung für die Entwicklung seines Ressorts und muss über seine Arbeit regelmäßig gegenüber Parlament und Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen.
Öffentliche Berichte, Ausschussanhörungen und transparente Zielvereinbarungen können dazu beitragen, politische Verantwortung sichtbar zu machen.
Niemand soll sich später hinter Parteibeschlüssen oder Koalitionsvereinbarungen verstecken können.
9. Neue Formen der Regierungszusammenarbeit
Eine Bürgerregierung verzichtet nicht auf politische Zusammenarbeit. Sie ersetzt jedoch starre Koalitionsverträge durch flexible Kooperationsvereinbarungen.
Ein Koalitionsvertrag legt häufig für die gesamte Legislaturperiode detailliert fest, welche politischen Vorhaben umgesetzt werden sollen. Die beteiligten Parteien verpflichten sich dabei oft, in wesentlichen Fragen gemeinsam abzustimmen. Dadurch entsteht Stabilität, gleichzeitig können neue Entwicklungen oder unerwartete Herausforderungen schwerer berücksichtigt werden.
Kooperationsvereinbarungen verfolgen einen anderen Ansatz. Sie beschränken sich auf wenige gemeinsame Grundziele und Verfahrensregeln. Die beteiligten Fraktionen verpflichten sich beispielsweise zur Sicherung einer stabilen Regierung, zur Verabschiedung eines Haushalts und zur Zusammenarbeit bei wichtigen Zukunftsfragen des Landes. Darüber hinaus bleibt Raum für offene politische Diskussionen und unterschiedliche Abstimmungsverhalten.
Der Unterschied zur klassischen Koalition besteht darin, dass die Zusammenarbeit auf wenige zentrale Stabilitätsfragen beschränkt bleibt. Für andere politische Vorhaben werden die Mehrheiten weiterhin im Parlament gesucht und nicht bereits für die gesamte Legislaturperiode vertraglich festgelegt.
Dadurch entsteht eine stärkere Rolle des Parlaments. Gesetzentwürfe müssen ihre Mehrheit nicht aufgrund eines zuvor vereinbarten Koalitionszwangs erhalten, sondern durch ihre inhaltliche Überzeugungskraft. Jede Fraktion und jeder Abgeordnete kann die jeweiligen Vorschläge eigenständig bewerten und unterstützen oder ablehnen.
Eine solche Form der Zusammenarbeit verlangt mehr Dialog, mehr Kompromissbereitschaft und eine stärkere Orientierung am konkreten Sachproblem. Gleichzeitig erhöht sie die Verantwortung aller Abgeordneten für das Gelingen der Regierungsarbeit. Nicht die Einhaltung eines umfangreichen Koalitionsvertrages, sondern die Suche nach den jeweils besten Lösungen für das Land steht im Mittelpunkt.
10. Stärkung der Fachausschüsse
Die parlamentarischen Ausschüsse sollen eine deutlich größere Rolle erhalten.
Dort können Sachverständige, Wissenschaftler, Verbände und Praktiker ihr Fachwissen einbringen.
Die Ausschüsse werden damit stärker zu den fachlichen Zentren parlamentarischer Arbeit und tragen dazu bei, politische Entscheidungen auf eine breitere Wissensgrundlage zu stellen.
11. Transparenz und Rechenschaft
Vertrauen entsteht durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischen Handelns.
Deshalb sollen wichtige politische Entscheidungen umfassend dokumentiert werden. Bürger müssen erkennen können:
- wer einen Vorschlag eingebracht hat,
- wer ihn unterstützt hat,
- wer zugestimmt hat,
- wer für die Umsetzung verantwortlich war.
Zusätzlich sollte die Landesregierung jährlich einen Rechenschaftsbericht veröffentlichen, der Erfolge, Misserfolge und die Verwendung öffentlicher Mittel offenlegt.
12. Bürgerbeteiligung
Die Bürger sollen stärker in politische Prozesse einbezogen werden. Bürgerräte, regionale Bürgerversammlungen und digitale Beteiligungsplattformen können hierfür wichtige Instrumente sein.
Empfehlungen von Bürgerräten sollen im zuständigen Fachausschuss beraten und öffentlich behandelt werden. Parlament und Regierung legen dar, welche Vorschläge übernommen oder aus welchen Gründen sie abgelehnt werden.
13. Reformschritte auf dem Weg zur Bürgerregierung
Erste Stufe: Mehr Transparenz und Bürgernähe
Öffentliche Ausschusssitzungen, Livestreams, Rechenschaftsberichte und die Offenlegung von Lobbyeinflüssen.
Zweite Stufe: Stärkung des Parlaments
Ausbau der Ausschüsse, Stärkung des freien Mandats und intensivere parlamentarische Kontrolle.
Dritte Stufe: Neue Formen der Regierungszusammenarbeit
Einführung von Kooperationsvereinbarungen und sachbezogenen Mehrheiten.
Vierte Stufe: Ausbau der Bürgerbeteiligung
Bürgerräte, digitale Beteiligungsformen und regionale Dialogforen.
Fünfte Stufe: Mögliche Verfassungsreformen
Prüfung weitergehender Reformen zur Stärkung des Parlaments, der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Stabilität.
Schlusswort
Die Bürgerregierung ist kein Gegenmodell zur parlamentarischen Demokratie, sondern ein Reformansatz zu ihrer Stärkung. Sie verbindet parlamentarische Legitimation, politische Verantwortung, fachliche Kompetenz und Bürgernähe.
Sie richtet sich auch nicht gegen politische Parteien. Parteien bleiben unverzichtbare Träger demokratischer Willensbildung. Ihr Ziel ist eine politische Kultur, in der Zusammenarbeit wichtiger wird als Blockbildung, Kompetenz wichtiger als Parteitaktik und Verantwortung wichtiger als Zuständigkeitsdebatten.
Dieses Modell soll nicht weniger Demokratie ermöglichen, sondern mehr Vertrauen in die Demokratie schaffen. Es soll die Voraussetzungen schaffen, damit wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Verwaltung effizienter und bürgernäher gestaltet werden können. Demokratie zeigt ihren Wert nicht allein in Wahlen, sondern auch in ihrer Fähigkeit, konkrete Probleme wirksam zu lösen.
Wilfried Falk
Stand 31.07.2026